AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

 

Gültig ab Juli 2026

 

Coaching AGB

der

 

Go for English

Marjatta Lossen

Kreuzgrundweg 5

69118 Heidelberg

 

Präambel

Unter diesen Coaching AGB werden die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen festgehalten, die für Coaching Leistungen im Bereich Englischunterricht, entweder in 1:1 Coaching Sessions oder in Gruppen Coaching Sessions (nachfolgend „Coaching Leistungen“) durch Marjatta Lossen (nachfolgend auch „Coach“) gegenüber Teilnehmenden an den Coaching Leistungen (nachfolgend auch „Coachees“) gelten. Nachfolgend werden Coach und Coachees jeweils einzeln die „Partei“ und gemeinsam auch als „die Parteien“ bezeichnet.

 

 

1. Allgemeines

  1. Diese Coaching AGB gelten, sobald die Coaching Leistungen des Coaches zu den im Angebot, der Buchung im Online Buchungssystem bzw. zu den in der Kommunikation zwischen den Parteien genannten Konditionen beauftragt wurden. Im vorgenannten Fall kommt zwischen den Parteien ein Coaching Vertrag zustande.
  2. Diese Coaching AGB sowie sämtliche Coaching Leistungen gelten unabhängig davon, ob Coachees als Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann agieren. Gegenüber Verbrauchern gelten einige Besonderheiten, auf die ggf. in diesen Coaching AGB an den entsprechenden Stellen hingewiesen wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
  3. Werden Coaching Leistungen durch Unternehmen und Organisationen (nachfolgend auch „Auftraggeber“) für ihre Mitarbeitenden beauftragt, so gelten im Sinne dieser Coaching AGB sowohl der Auftraggeber als auch die an den Coaching Leistungen teilnehmenden Mitarbeitenden als „Coachees“. Der Auftraggeber hat diese Coaching AGB sowie ihre Inhalte an die an den Coaching Leistungen tatsächlich teilnehmenden Mitarbeitenden weiterzuleiten und diese in angemessener Weise auf deren Einhaltung zu verpflichten. In diesem Fall sichert der Auftraggeber zu, dass er sämtliche (datenschutz-)rechtlichen Berechtigungen und Einwilligungen durch die Coachees, die zur Durchführung der Coaching Leistungen sowie zur Teilnahme an den Coaching Sessions notwendig sind, eingeholt bzw. sichergestellt hat.
  4. Individuelle Vereinbarungen zwischen den Parteien in Verträgen, Angeboten, Auftragsbestätigungen, Annahmeerklärungen etc. gehen den Regelungen dieser Coaching AGB vor. 
  5. Sollten die Parteien nichts anderes vereinbaren, handelt es sich bei den zu erbringenden Coaching Leistungen des Coaches um Dienstleistungen im Sinne der §§ 611 ff. BGB.
  6. Coachees haben keinen Anspruch darauf, dass die Coaching Leistungen von einer bestimmten Person erbracht werden. Insoweit ist der Coach frei darin, die Erbringung der Coaching Leistungen durch eigenes Personal oder durch fachlich geschulte Dritte erbringen zu lassen.

 

 

2. Vertragsgegenstand & Art der Leistungserbringung

  1. Gegenstand des Coaching Vertrages ist die individuelle Coaching Leistung des Coaches gegenüber Coachees in 1:1 Coaching Sessions oder in Gruppen Coaching Sessions. 
  2. Der Coach begleitet Coachees mit den Coaching Leistungen in den des Coaches angebotenen Themenbereichen. Der Coach erbringt die Coaching Leistungen stets mit entsprechender Fachexpertise sowie aus eigenen Erfahrungen heraus. Im Rahmen der Erbringung der Coaching Leistungen gilt insbesondere Folgendes:
    • Der Coach erbringt stets eine sich auf die jeweils aktuellen und persönlichen Situationen der Coachees orientierte Coaching Leistung. Selbst wenn der Coach hierbei ein vorher festgelegtes oder allgemein strukturiertes Programm befolgt, das er so als sein Coaching Modell anbietet, geht er in jeder einzelnen Coaching Session auf die individuellen Bedürfnisse der Coachees ein. Die Coaching Leistungen stellen eine individuelle Begleitung dar, aber eben keine schulische oder unterrichtsähnliche Ausbildung.
    • Coach schuldet keinen wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg mit den Coaching Leistungen und gibt im Rahmen der Erbringung der Coaching Leistungen auch keine Zertifikate oder sonstige Bescheinigungen über etwaig erreichte Stufen oder Ziele aus. Coaching ist ein unterstützender Prozess; der konkrete Nutzen hängt maßgeblich von Voraussetzungen und Mitwirkung der Coachees ab. Aussagen in Werbung, Testimonials oder Beispielen stellen keine Garantie für einen bestimmten Erfolg dar
    • Schwerpunkt der Coaching Leistungen ist hierbei die Durchführung von synchron, also live-stattfindenden Coaching Sessions. Sämtliche Lernveränderungen, gleich ob Fortschritte oder sonstige Entwicklungen, die Coachees im Rahmen der vom Coach erbrachten Coaching Leistungen machen, werden vom Coach nur „begleitet“, nicht geleitet.
    • Sollte der Coach Materialien, also etwa Unterlagen, Handbücher oder auch digitale Inhalte, wie bspw. Audios, Skripte, Videos im Zusammenhang mit den Coaching Leistungen zur Verfügung stellen, gelten diese ausschließlich als begleitendes Material, gelten als Dokumentation oder Vertiefung und stellen keine verpflichtenden Inhalte der Coaching Leistungen dar. Etwaige Selbstlernphasen oder eine Begleitung zwischen einzelnen Coaching Sessions sind lediglich untergeordneter Teil der Coaching Leistungen, stellen aber weder zeitlich noch inhaltlich einen maßgeblichen Teil der Hauptleistungen dar. Sämtliches Material ist ausschließlich durch die Coachees persönlich nutzbar. Eine Vervielfältigung und Verbreitung dieser Materialien und digitalen Inhalte ist nicht erlaubt. 
    • Die einzelnen Coaching Sessions richten sich an der individuellen Entwicklung der Coachees aus und werden dementsprechend vom Coach vorbereitet und durchgeführt. Es gibt keine Prüfungen und der Coach stellt keine Aufgaben, die Coachees als Leistungsnachweis lösen müssen. Eine beaufsichtigte oder sonstwie organisierte Kontrolle etwaiger Fortschritte der Coachees findet im Übrigen nicht statt.
  3. Die Anwendung und Umsetzung der Impulse, die Coachees durch die Erbringung der Coaching Leistungen erhalten, ist stets ein eigenverantwortlicher Prozess, der ausschließlich in der Hand der Coachees und damit außerhalb des Einflussbereiches des Coaches liegt. Daher kann der Coach, wie oben bereits genannt, weder Erfolge garantieren noch die Haftung für etwaige Verbesserungen übernehmen.

 

 

3. Mitwirkungspflichten & Eigenverantwortlichkeit

  1. Sollte der Coach für die Erbringung der Coaching Leistungen auf Mitwirkungen der Coachees angewiesen sein, so haben sie diese auf die entsprechende Anforderung des Coaches zu erbringen. Diese Mitwirkungspflichten können insbesondere in folgenden Punkten liegen: 
    • Mitteilung von entsprechenden Vorkenntnissen ggf. inkl. Nachweisen & ihrer Situation sowie Anlass und Ziel des Coachings.
    • Teilnahme an den vereinbarten Coaching Sessions.
    • Sicherstellung des Vorliegens der technischen Voraussetzungen, die für die Erbringung der Coaching Leistungen notwendig sind.
    • Bei Inhouse-Unternehmens-Kursen: Bereitstellung adäquater Räumlichkeiten, und technisches Equipment z.B. Whiteboard oder Bildschirm.
    • Bereitstellung der Kontaktdaten und Namen der Teilnehmenden Coachees.
    • Bei Unternehmens-Kursen: Freistellung der Teilnehmenden Coachees zur Teilnahme an den Coaching Sessions.
    • Bei Unternehmens-Kursen: Mitteilung der beruflichen Funktion, des Arbeitsfeldes und der konkreten Situationen, in denen die englische Sprache benötigt wird.
    • Prüfung der vom Coach gesendeten Terminbestätigung bezüglich des Ortes, der Uhrzeit und des Tages. Bestätigung vereinbarter oder vom Coach übersandter Termine sowie rechtzeitige Absage von Einheiten, die nicht wahrgenommen werden können.
    • Eigenverantwortliche Anwendung und Übung der vermittelten Inhalte im jeweiligen Anwendungskontext.
    • Zusenden von Aufgaben, sofern eine Korrektur gewünscht ist.
  2. Coachees sind in jedem Fall eigenständig dafür verantwortlich, in ihrer Situation und in ihrer Person die Voraussetzungen zu erfüllen, die es für die Coaching Leistungen bedarf. Weiterhin sind Coachees selbst für sämtliche Verhaltensweisen und Ergebnisse verantwortlich, die sie durch die Coaching Leistungen an und bei ihnen kennenlernen oder vertiefen. 

 

 

4. Art der Coaching Sessions

  1. Der Coach erbringt Coaching Leistungen in 1:1 Coaching Sessions, also in individuell mit den Coachees durchgeführten Sessions oder in Gruppen Coaching Sessions, also in Sessions, bei denen mehrere Coachees gleichzeitig teilnehmen. 
  2. Die Vereinbarung von 1:1 Coaching Sessions erfolgt in Abstimmung mit Coachees. Die Teilnahme an Gruppen Coaching Sessions erfolgt je nach Verfügbarkeit der Plätze und kann in gemeinsamer Absprache gebucht werden. 
  3. Termine (Tage und Uhrzeit) von fortlaufenden Gruppenkurse in Unternehmen werden zu Kursbeginn mit dem Auftraggeber bzw., wenn gewünscht, direkt mit den Coachees des Kurses abgesprochen (nach Mehrheitsprinzip) und finden kontinuierlich gemäß dem gebuchten Rhythmus statt. Sie können nach Absprache und bei Verfügbarkeit geändert werden. Es besteht kein Anspruch auf einen anderen Termin, wenn einzelne Coachees nicht zum fortlaufenden Gruppenkurs kommen.
  4. Sämtliche Coaching Sessions werden, wie vereinbart, vor Ort oder digital über Video Call Tools durchgeführt. Hierbei bleibt dem Coach vorbehalten, eine vor Ort Session auch kurzfristig auf eine Video Call Session zu verlegen, sofern dies durch nachvollziehbare Gründe auf Seiten des Coaches notwendig ist. 
  5. Eine Begleitung zwischen einzelnen Coaching Sessions findet nur statt, wenn diese individuell über die Buchung eines konkreten Coaching Modells vereinbart wurde und sofern die individuelle Situation bzw. die gemeinsame Vereinbarung dies verlangt.

 

 

5. Zustandekommen des Coaching Vertrages

  1. Das Zustandekommen des Coaching Vertrages kann auf verschiedene Arten und Weisen erfolgen. Hier wird erklärt, wie die Coachees die Coaching Leistungen des Coaches in Anspruch nehmen können. Hierbei gilt, dass, sofern Coachees minderjährig sind, also noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben, die gesetzlichen Vertreter, mithin die Erziehungsberechtigten, den Coaching Vertrag für den Coachee abschließen.
  2. Angebot / Vertrag: Ein Vertrag über die Inanspruchnahme des Coaching Leistungen kommt, sollten diese auf Basis eines vom Coach zur Verfügung gestellten Angebotes bzw. Vertrages gebucht werden, wie folgt zustande:
    • Im Angebot bzw. im Vertrag sind Informationen über Inhalt und Kosten der durch den Coach angebotenen kostenpflichtigen Coaching Leistungen zu finden. Diese Informationen stellen auch das Angebot auf Abschluss eines Vertrages zur Inanspruchnahme der Coaching Leistungen dar.
    • Im Angebot bzw. im Vertrag wird auf die Kostenpflichtigkeit der Inanspruchnahme der Coaching Leistungen hingewiesen und Coachees haben die Möglichkeit, von diesen Coaching AGB sowie von weiteren Dokumenten, wie u.a. der Widerrufsbelehrung oder etwaigen Einwilligungserklärungen Kenntnis zu nehmen.
    • Vor einer verbindlichen Buchung haben die Coachees jederzeit die Möglichkeit, ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch sowie nach Absprache eine kostenlose Schnupperstunde mit dem Coach zu führen. Hierfür kann ein Termin in gemeinsamer Absprache vereinbart werden. 
    • Durch die Annahme des Angebotes bzw. im Angebot befindlicher Positionen sowie durch die Unterzeichnung des Coaching Vertrages erklären sich Coachees gegenüber dem Coach die verbindliche Annahme des Angebotes auf Abschluss eines Coaching Vertrages über die Coaching Leistungen.
    • Nach Erhalt der Annahmeerklärung bzw. nach beidseitiger Unterzeichnung des Coaching Vertrages erhalten Coachees vom Coach eine Bestätigungs-E-Mail. In dieser E-Mail wird der Vertragstext (bestehend u.a. aus Bestellung, Coaching AGB und Widerrufsbelehrung) noch einmal zugesandt (Vertragsbestätigung).

 

6. Vergütung & Zahlungsbedingungen

  1. Die Art und die Höhe der Vergütung für die gebuchten Coaching Leistungen sowie das gebuchte Coaching Modell wird, je nach gewähltem Weg der Beauftragung, im Angebot, im Buchungsprozess, in der Buchungsübersicht sowie in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
  2. Coachees werden im Rahmen des Buchungsvorgangs über die zur Verfügung stehenden Zahlungsarten informiert und können aus diesen die für sie passende Zahlungsart auswählen. 
  3. Alle Vergütungsbestandteile verstehen sich, sofern nicht anders ausgewiesen, als Bruttopreise. Vergütungen sind grds. 14 Tage nach Zugang einer ordnungsgemäßen Rechnung auf das vom Coach angegebene Bankkonto zu zahlen. Sollte dies nicht erfolgen, ist der Coach zur Zurückhaltung der Coaching Leistungen berechtigt, bis die entsprechende Zahlung ihrem Konto gutgeschrieben wurde.
  4. Sollte der Coach zur Abwicklung des Zahlungsvorgangs Drittanbieter einbinden, gelten hierfür zusätzlich deren Geschäftsbedingungen. 
  5. Bei ausbleibendem Geldeingang trotz Fristablauf ist der Coach berechtigt, Zinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB) zu fordern.
  6. Der Coach ist, sofern das gebuchte Coaching Modell eine offene monatliche Laufzeit, also eine Laufzeit, ohne konkretes Ende der Coaching Leistungen, beinhaltet, berechtigt, die vereinbarte Vergütung für das jeweilige Coaching Modell entsprechend der Vereinbarungen abzurechnen.
  7. Der Coach ist, sofern das gebuchte Coaching Modell einen in sich abgeschlossenen Zeitraum oder einen in sich abgeschlossenen Leistungsumfang darstellt, berechtigt, die gesamte vereinbarte Vergütung für das jeweilige Coaching Modell vorab einzufordern. 
  8. Mehrfachkarten sind ab Kaufdatum 12 Monate gültig. Nicht rechtzeitig (mindestens 24 Stunden vorher) abgesagte Termine gelten als wahrgenommen. Die Karte ist personengebunden und nicht übertragbar. Nicht genutzte oder nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verbleibende Unterrichtseinheiten verfallen ersatzlos. Eine Rückerstattung – auch anteilig – ist ausgeschlossen.
  9. Bei Verbrauchern behält sich der Coach vor, die erste Coaching Session unmittelbar nach deren Durchführung gesondert abzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn im Vertragsformular eine monatliche Abrechnung ausgewählt wurde. Der Coach ist berechtigt, weitere Coaching Sessions erst nach vollständigem Ausgleich der Rechnung für die erste Coaching Session durchzuführen.
  10. Zahlung mittels Bildungsgutschein oder Förderzusage
    • Sofern der Coach dies ausdrücklich anbietet, können Coaching-Leistungen ganz oder teilweise über einen Bildungsgutschein, eine Förderzusage oder eine vergleichbare Kostenübernahme eines Dritten, insbesondere der Agentur für Arbeit, des Jobcenters, eines Arbeitgebers oder sonstigen Förderträgers, abgerechnet werden.
    • Die Annahme eines Bildungsgutscheins oder einer Förderzusage steht unter dem Vorbehalt der vorherigen Prüfung und Annahme durch den Coach sowie der Erfüllung sämtlicher Fördervoraussetzungen. Der Coachee ist verpflichtet, dem Coach alle hierfür erforderlichen Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in lesbarer Form zur Verfügung zu stellen.
    • Eine Leistungserbringung auf Grundlage eines Bildungsgutscheins oder einer Förderzusage erfolgt nur, soweit die Kostenübernahme vor Beginn der jeweiligen Coaching-Leistung bestätigt oder anderweitig vom Coach akzeptiert wurde. Soweit keine oder nur eine teilweise Kostenübernahme erfolgt, ist der Coachee zur Zahlung der nicht übernommenen Vergütung verpflichtet.

 

 

7. Laufzeit & Kündigung

  1. Die Laufzeiten und Inhalte der Coaching Leistungen des Coaches richten sich nach dem von den Coachees gewählten Coaching Modell. Die Coaching Modelle sind auf der Website des Coaches, im Angebot bzw. in den übermittelten Vertragsunterlagen zu finden. 
  2. Der Coaching Vertrag kommt durch den in Ziff. 5 dieser Coaching AGB dargestellten Buchungsprozess zustande. Dieser hat die von den Coachees im Buchungsprozess gewählte Laufzeit.
  3. Bei inhaltlich oder zeitlich festgelegten Coaching Modellen endet der Coaching Vertrag automatisch, also ohne, dass es einer gesonderten Erklärung einer der Parteien bedarf, mit Ablauf der vereinbarten der vereinbarten Laufzeit bzw. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Coaching Sessions.
  4. Für die ordentliche Kündigung des Coaching Vertrages während seiner Laufzeit gilt, vorbehaltlich einer gesonderten Regelung in den Vertragsunterlagen, die bspw. gegenüber Auftraggebern in dem Sinne gilt, dass eine Kündigung mit einer Frist von 3 Monaten zu erfolgen hat, dass eine Kündigung, mit oder ohne Angabe von Gründen, jederzeit möglich ist. 
  5. Eine Kündigung hat mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) an info@go-for-english.de zu erfolgen.
  6. Im Falle einer berechtigten Kündigung, also bspw. in den Fällen, dass der Coaching Vertrag berechtigterweise ordentlich oder außerordentlich gekündigt wird, werden die bereits erbrachten Coaching Leistungen bzw. die bis zum Wirksamwerden der Kündigung fällig werdenden Gebühren ordnungsgemäß abgerechnet. Im Übrigen gilt:
    • Bei Coaching Modellen mit einem Festpreis gegenüber Verbrauchern gilt, dass die anteilig in Anspruch genommenen Coaching Sessions bzw. die anteilig in Anspruch genommene Laufzeit des Coaching Vertrages entsprechend ihres Verhältnisses zur vereinbarten Gesamtleistung abgerechnet werden. Etwaig bereits im Voraus für eine nach Beendigung nicht mehr in Anspruch genommene Laufzeit bzw. für nach Beendigung nicht mehr in Anspruch genommene Coaching Sessions gezahlte Gebühren werden im Verhältnis zu den noch nicht genutzten Coaching Leistungen erstattet.
    • Bei Coaching Modellen mit einem Festpreis gegenüber Unternehmen (Auftraggebern) gilt, dass sämtliche in Anspruch sowie nicht in Anspruch genommenen Coaching Sessions bei einer vorzeitigen Kündigung abgerechnet werden.
  7. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten aus dem Coaching Vertrag enden mit der Erbringung der letzten vereinbarten Coaching Session automatisch, sofern in diesem Zeitpunkt schon jegliche Zahlungsforderung sowie die Geltendmachung etwaiger Ansprüche hierfür beglichen ist. Sollte es zum vorgenannten Zeitpunkt noch offene Zahlungsforderungen oder offene Ansprüche geben, bleiben diese auch trotz Beendigung bestehen. 

 

 

8. Umbuchung & Stornierung

  1. Unter gewissen Voraussetzungen haben Coachees die Möglichkeit, einzelne Coaching Sessions zu verlegen oder zu stornieren. Hierbei gelten die folgenden Regeln:
  2. Es gelten die folgenden Umbuchungs- und Stornierungsregelungen für Coachees: 
    • Umbuchungen für bereits gebuchte Einzel-Coaching Sessions sind bis zu 24 Stunden vor der jeweiligen Coaching Session und maximal einmal pro Coaching Session kostenfrei möglich.
    • Sämtliche Coaching Sessions sind auf die jeweilig vereinbarte Zeit begrenzt und können nicht verlängert werden. 
    • Umbuchungen und Stornierungen innerhalb von 24 Stunden oder auch ein Nichterscheinen zu vereinbarten Coaching Sessions führen zum Recht des Coaches, die auf diese Coaching Sessions entfallenden Vergütungen als Abgeltung seines Schadens, den er durch einen Ausfall erlitten hat, zu verlangen, es sei denn, es liegt ein besonderer und wichtiger Grund hierfür in der Person der Coachees, wie bspw. Trauerfall im Verwandtenkreis, vor.
    • Gruppen Coaching Sessions im Rahmen eines Gruppen Coaching Programmes werden nur an den vor Buchung der Gruppen Coaching Programms gegenüber den Coachees mitgeteilten Terminen abgehalten. Einzelne versäumten Gruppen Coaching Sessions vermitteln dem Coachee nicht das Recht, die hierauf entfallenden Vergütung zurückzuverlangen bzw. zurückzuhalten, es sei denn, es liegt ein besonderer und wichtiger Grund hierfür in der Person der Coachees, wie bspw. plötzliche Erkrankung oder Trauerfall im Verwandtenkreis, vor.
    • Der Coach und der Coachee bzw. das beauftragende Unternehmen können vereinbarte Präsenztermine in den Räumlichkeiten des Coaches oder bei Inhouse-Sessions auch kurzfristig, insbesondere weniger als 24 Stunden vor dem Termin, einvernehmlich in eine Online-Session umwandeln. Für die Umwandlung in eine Online-Session fällt keine zusätzliche Gebühr wegen kurzfristiger Änderung des Durchführungsformats an. Eine Erstattung bereits vereinbarter oder gezahlter Vergütungen, insbesondere bei gebuchten Inhouse-Sessions, erfolgt aufgrund der Umwandlung in eine Online-Session nicht.
  3. Sollten sich Coaching Sessions aus Gründen, die in der Sphäre des Coaches liegen, ändern, wird den Coachees dies mit einer Vorlaufzeit von mindestens 24 Stunden mitgeteilt. Sollte eine Teilnahme an geänderten Terminen für Coachees nicht möglich sein, so entfällt die hierauf entfallende Vergütung. Sollte die einmalige Verlegung eines Termins oder sollten mehrmalige Verlegungen von Terminen im Rahmen eines Gruppen Coaching Programmes dazu führen, dass Coachees berechtigterweise und aus nachvollziehbaren wichtigen Gründen kein Interesse mehr am gesamten Gruppen Coaching Programm haben, so wird ihnen eine etwaig hierauf bereits bezahlte Vergütung erstattet. 
  4. Sollte die Mindestteilnehmerzahl eines Gruppen Coaching Programmes nicht erreicht werden, behält sich der Coach den Rücktritt vom Coaching Vertrag jederzeit vor. Im Falle des Rücktritts wird den Coachees eine etwaig bereits bezahlte Vergütung erstattet.
  5. Ungeachtet des Vorgenannten bleibt es Coachees, die gleichzeitig Verbraucher sind, gestattet, den Nachweis zu erbringen, dass der Coach, trotz der Erfüllung der zuvor genannten Gründe und Situationen, die zu dem Recht des Coaches zur Abgeltung seines Schadens, den er durch einen Ausfall einer Coaching Session erlitten hat, führen, einen geringeren oder auch gar kein Schaden erlitten hat. Sollte dieser Nachweis gelingen, können trotz Erfüllung der zuvor genannten Gründe und Situationen die verfallen Coaching Sessions nachgeholt werden. 

 

 

9. Vertraulichkeit

  1. Sämtliche im Rahmen der Coaching Leistungen besprochenen Inhalte sind vertraulich. Die Vertraulichkeit gilt zeitlich unbeschränkt fort. Ausnahmen bestehen, wenn akute Selbst- oder Fremdgefährdung erkennbar ist.
  2. Die Parteien ergreifen angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen (z. B. Zugangsbeschränkungen, Verschlüsselung, Need-to-know-Prinzip). Bei Vertragsende werden auf Verlangen der Coachees Unterlagen und Dateien gelöscht oder zurückgegeben, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

 

10. KI-Systeme

  1. Der Coach ist zur Unterstützung seiner Leistungserbringung, insbesondere für die Analyse und Aufbereitung von Daten, berechtigt, KI-Systeme einzusetzen. 
  2. Der Einsatz der KI-Systeme erfolgt hierbei ausschließlich auf Grundlage eines zwischen dem Coach und dem Anbieter bzw. Betreiber des jeweiligen KI-Systems abgeschlossenen Auftragsverarbeitungsvertrages sowie unter Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Vertraulichkeitsanforderungen. 
  3. Personenbezogene oder besonders vertrauliche Daten sowie Geschäftsgeheimnisse werden durch den Coach nicht mit den KI-Systemen verarbeitet bzw. vor ihrer Verarbeitung anonymisiert. 
  4. Die Verantwortung für die fachliche Prüfung, Validierung und finale Bewertung sämtlicher Arbeitsergebnisse verbleibt trotz der Verwendung von KI-Systemen durch den Coach beim Coachee.

 

 

11. Datenschutz

  1. Der Coach erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten, über die der Coach während der Erbringung der Coaching Leistungen Kenntnis erhält zum Zwecke der Durchführung der Coaching Leistungen. Alle Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Coaching Vertrages durch den Coach finden sich in der Datenschutzerklärung, die jederzeit unter https://go-for-english.de/datenschutzerklarung/ abrufbar ist.
  2. Sollte für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten eine datenschutzrechtliche Einwilligung erforderlich sein, so wird diese vor dem Beginn der Verarbeitung entsprechender Daten eingeholt.

 

 

12. Nutzungsrechte

  1. Vom Coach für oder im Rahmen der Zusammenarbeit mit den Coachees erstellte Informationen, Unterlagen, Präsentationen, Analysen, Konzepte und sonstige Arbeitsergebnisse (nachfolgend auch „Arbeitsergebnisse“) können (urheber-)rechtlichem Schutz unterliegen und sind ausschließlich für den vertraglich vereinbarten Zweck bestimmt. 
  2. Sämtliche Rechte und Nutzungsrechte, die an den Arbeitsergebnissen des Coaches bestehen oder durch die Beauftragung und der Leistungserbringung des Coaches unter dem Coaching Vertrag entstehen, was insbesondere für Rechte und Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen rund um das Thema „Englischunterricht“ gilt, bleiben ausschließlich beim Coach. Der Coach räumt den Coachees hieran jedoch für die Dauer des Coaching Vertrages sowie darüber hinaus für die Dauer, für die die Coachees die Leistungen des Coaches vereinbarungsgemäß nutzen, einfache Nutzungsrechte ein.
  3. Der Coach bleibt zudem insbesondere berechtigt, sein Know-how, ihre Entwürfe, Designs, Ideen, Skizzen sowie sämtliche Arbeitsergebnisse für Maßnahmen und deren Umsetzung auch für andere Aufträge und Tätigkeiten für andere Coachees zu nutzen. 
  4. Jede über die im Rahmen der Zusammenarbeit vereinbarte Verwertung, Weiterbearbeitung, Umgestaltung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Arbeitsergebnissen sowie aller Rechte und Nutzungsrechte des Coaches durch die Coachees ist nur mit vorheriger Zustimmung (mindestens in Textform – E-Mail ausreichend) des Coaches erlaubt. 

 

 

13. Haftung

  1. Der Coach haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Unbeschadet der Fälle unbeschränkter Haftung haftet der Coach bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung die andere Partei regelmäßig vertrauen darf, allerdings beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. 
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Rahmen schriftlich übernommener Garantien.
  4. Die Haftung des Coaches für ein eigenverantwortliches Verhalten der Coachees während oder nach den Coaching Leistungen, das ggf. durch Inhalte der Coaching Leistungen animiert wurde, ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Haftungsbestimmungen, ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Coachees voll und eigenständig für sämtliche Verhaltensweisen im Zusammenhang mit meinen Coaching Leistungen verantwortlich sind.

 

 

14. Referenznennung

Der Coach ist nach vorheriger Freigabe des Auftraggebers, die mindestens in Textform (E-Mail ausreichend) zu erfolgen hat und jederzeit widerruflich ist, berechtigt, den Auftraggeber samt Logo und Kurzbeschreibung der jeweiligen Unternehmung in der Außendarstellung entsprechend zu erwähnen. Hierfür notwendige Informationen, wie z.B. Logo, Beschreibungstexte, Versionsstand, Kontakt- und Supportwege sind vorab bereitzustellen.

 

 

15. Geltendes Recht & Gerichtsstand

  1. Für sämtliche aus und im Zusammenhang mit dem Coaching Vertrag entstehender Rechte und Ansprüche gilt, sofern nicht zwingendes Gesetzesrecht Vorrang hat, das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
  3. Es gelten die gesetzlichen Regelungen über das jeweils zuständige Gericht.

 

 

16. Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser Coaching AGB oder des Coaching Vertrages ungültig oder undurchsetzbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen des Coaching Vertrages hiervon unberührt, es sei denn, dass durch den Wegfall einzelner Klauseln eine Vertragspartei so unzumutbar benachteiligt würde, dass ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann.
  2. Änderungen und Ergänzungen dieser Coaching AGB oder des Coaching Vertrages sowie sämtlicher Zusätze zum Coaching Vertrag wie Vereinbarungen in Angeboten, Vergütungsabsprachen etc. bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (E-Mail ausreichend).

 

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